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Gutachten anfragen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Einschätzung und Honorarangebot.

09605 / 66 92 588E-Mail schreiben

Foto: Alois Köppl, Wikimedia Commons, CC BY 3.0, zugeschnitten

  1. Anfrage senden

    Anlass, Immobilienart und Ort genügen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

  2. Rückmeldung

    In der Regel binnen eines Werktags mit Einschätzung und Honorarangebot.

  3. Angebot und Termin

    Sie entscheiden in Ruhe. Danach vereinbaren wir den Ortstermin.

Ihr Anliegen

Ihre Kontaktdaten

Häufige Fragen vor der Anfrage

Ist die Erstberatung kostenlos?

Ja. Wir beraten Sie telefonisch kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, welches Gutachten in Ihrem Fall passt. Rufen Sie an unter 09605 / 66 92 588 oder senden Sie die Anfrage oben.

Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine Schätzung?

Eine Schätzung oder Online-Bewertung gibt eine grobe Orientierung. Gegenüber Finanzamt, Gericht, Bank oder Miterben ist in der Regel ein Gutachten nötig, für das Finanzamt ein vollständiges Verkehrswertgutachten (ein Kurzgutachten genügt dort nicht). Was in Ihrem Fall passt, sagen wir Ihnen gern vorab. Mehr dazu unter Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten.

Wie läuft die Bewertung ab?

Sie senden Ihre Anfrage oder rufen an. Sie erhalten in der Regel binnen eines Werktags eine Rückmeldung mit Einschätzung und Honorarangebot. Nach Ihrer Beauftragung folgt der Ortstermin, danach erstellen wir das Gutachten. Jedes Gutachten durchläuft vor der Übergabe eine interne Qualitätsprüfung.

Wie lange dauert es bis zum Gutachten?

In der Regel 3 bis 5 Werktage nach dem Ortstermin. Brauchen Sie das Gutachten bis zu einem bestimmten Datum, tragen Sie es im Formular ein, dann können wir es einplanen.

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar hängt von Immobilie und Zweck ab. Eine Orientierung finden Sie im Honorar-Rechner. Mit der Rückmeldung erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Sie sich entscheiden.

Brauche ich schon alle Unterlagen?

Nein. Für die Anfrage reichen Anlass, Art und Ort der Immobilie. Welche Unterlagen wir noch benötigen, nennen wir Ihnen mit der Rückmeldung.

Welche Immobilien bewerten Sie?

Wohn- und Gewerbeimmobilien, zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Bauernhäuser, Büro-, Handels- und Produktionsimmobilien. Einen Überblick finden Sie unter Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien.

Sind Sie unabhängig?

Ja. Wir bewerten neutral und fachlich begründet und vertreten nicht die Interessen einer Seite, etwa von Käufer, Verkäufer oder einzelnen Miterben. Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar nach ImmoWertV durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

Erkennt das Finanzamt Ihr Gutachten an?

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG kann ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen vorgelegt werden. Das Finanzamt prüft das Gutachten im Einzelfall auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit, eine Anerkennung lässt sich daher nicht vorab zusichern. Wir erstellen unsere Gutachten nach ImmoWertV und begründen jeden Wertansatz nachvollziehbar. Bei steuerlichen Fragen empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir arbeiten bayernweit, weitere Regionen sind auf Anfrage möglich. Eine Übersicht finden Sie unter Immobiliengutachter in Bayern.

Für welche Anlässe erstellen Sie Gutachten?

Zum Beispiel für Erbschaft, Scheidung, Kauf und Verkauf oder gegenüber dem Finanzamt. Eine Übersicht finden Sie unter Anlässe, weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

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