Wohnhäuser in einem Innenhof

Wohn­immobilien bewerten lassen

Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke in ganz Bayern – bewertet von einem zertifizierten Sachverständigen.

Foto: Peter J. Schmitt, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, zugeschnitten

Bei Wohnimmobilien entscheiden oft Details über den Wert: ein Wohnrecht im Grundbuch, eine alte Heizung, ein ungünstiger Grundriss oder die Frage, was auf dem Grundstück noch gebaut werden darf. Genau diese Punkte arbeiten wir im Gutachten nachvollziehbar heraus. Wir bewerten Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Höfe und Grundstücke in ganz Bayern, für Eigentümer, Erben, Käufer, Kanzleien und Gerichte.

Kurz gesagt: Eine Wohnimmobilie wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bewertet, je nach Objekt im Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren. Das Ergebnis ist der Verkehrswert, also der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ein Verkehrswertgutachten kostet bei uns 1.580 € bis 3.570 € inklusive Mehrwertsteuer und ist meist 3–5 Werktage nach dem Ortstermin fertig. Für Finanzamt und Gericht brauchen Sie das vollständige Verkehrswertgutachten, kein Kurzgutachten.

Was wir bewerten

Außerdem: Ferien- und Freizeitimmobilien, Garagen und Stellplätze, Wohnungs- und Teileigentum.

Was den Wert einer Wohnimmobilie bestimmt

Zwei Häuser in derselben Straße können sehr unterschiedlich viel wert sein. Im Gutachten prüfen wir die Punkte, die am Markt tatsächlich preisbildend sind:

  • Lage und Boden: Der Bodenrichtwert bildet die Grundlage, Zuschnitt, Größe und Erschließung des Grundstücks werden angepasst.
  • Alter und Restnutzungsdauer: Baujahr und Modernisierungen bestimmen, wie lange das Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar ist.
  • Ausstattung und Zustand: Heizung, Fenster, Bäder und Dach, soweit sie bei der Besichtigung erkennbar sind und den Preis beeinflussen.
  • Grundriss und Fläche: Die Wohnfläche übernehmen wir aus den vom Auftraggeber gelieferten Plänen und weisen das im Gutachten aus.
  • Rechte und Lasten: Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerechte und Erbbaurecht aus dem Grundbuch.
  • Vermietung: Bei vermieteten Objekten zählen Miethöhe, Vertragslage und die nachhaltig erzielbare Miete.

Welches Verfahren zu welcher Immobilie passt

Die ImmoWertV kennt drei Verfahren. Welches das Ergebnis trägt, hängt von der Objektart ab:

  • Eigentumswohnungen und Baugrundstücke: meist das Vergleichswertverfahren, weil es genug vergleichbare Verkäufe gibt.
  • Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: in der Regel das Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten des Gebäudes den Wert bestimmen.
  • Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnungen: das Ertragswertverfahren, das auf die nachhaltig erzielbare Miete schaut.

Das Ergebnis passen wir an den örtlichen Markt an und begründen jeden Schritt im Gutachten. So steht es auch einer Prüfung durch Finanzamt oder Gegenseite stand. Den vollständigen Aufbau beschreibt die Seite Verkehrswertgutachten.

Rechte und Lasten richtig bewerten

Ein lebenslanges Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein Wegerecht können den Wert einer Immobilie deutlich mindern. Gerade bei Übergaben in der Familie und bei Erbschaften ist das entscheidend, denn nur ein Gutachten, das diese Lasten richtig beziffert, führt auch zum richtigen Steuerwert. Wie das gerechnet wird, erklären unsere Ratgeber zu Wohnrecht, Nießbrauch und Dienstbarkeiten im Grundbuch.

Typische Anlässe

Wie solche Bewertungen in der Praxis aussehen, zeigen unsere Referenzen mit bewerteten Wohnimmobilien.

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?

Für das Finanzamt, bei Erbschaft und Schenkung, vor Gericht und im Streit mit der Gegenseite brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten; ein Kurzgutachten genügt dafür nicht. Wollen Sie nur für sich wissen, welcher Preis für Kauf, Verkauf oder eine Einigung in der Familie realistisch ist, genügt das Kurzgutachten. Im Ratgeber Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten finden Sie eine Entscheidungshilfe. Eine Online-Bewertung ist für diese Zwecke nicht geeignet, mehr dazu unter Online-Bewertung oder Gutachten.

Ablauf und Dauer

  1. Anfrage: Sie rufen an oder schreiben uns. In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung klären wir Anlass, Gutachtenart und Honorar.
  2. Unterlagen: Sie erhalten eine Checkliste, etwa mit Grundbuchauszug, Plänen und Energieausweis. Bauakte und Grundbuchauszug fordern wir auf Wunsch selbst an. Details im Ratgeber Unterlagen für das Verkehrswertgutachten.
  3. Ortstermin: Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren Lage, Ausstattung und Zustand mit Fotos.
  4. Gutachten: Liegen alle Unterlagen vor, ist es in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin fertig.

Kosten

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Sie erhalten es vorab verbindlich und ohne Nachforderungen. Es liegt zwischen 1.580 € (bis 150.000 €) und 3.570 € (bis 1 Mio. €), das Kurzgutachten kostet 1.180 €, jeweils inkl. MwSt. Hinzu kommen Fahrtkosten, die wir Ihnen vorab nennen. Mit dem Honorar-Rechner sehen Sie Ihren Preis sofort.

In ganz Bayern im Einsatz

Unser Büro liegt in Weiherhammer bei Weiden. Von dort bewerten wir Wohnimmobilien in allen sieben Regierungsbezirken, zum Beispiel in Nürnberg, München, Regensburg oder Augsburg. Alle 96 Städte und Landkreise finden Sie in der Übersicht.

Rechenbeispiel Einfamilienhaus (Sachwertverfahren)

So kann die Rechnung bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus aussehen. Es handelt sich um fiktive Beispielzahlen, die nur den Rechenweg zeigen. Sie sind keine Marktwerte und lassen sich nicht auf ein konkretes Objekt übertragen. In einem echten Gutachten stammen die Eingangsdaten vom Gutachterausschuss und aus den Normalherstellungskosten der ImmoWertV.

SchrittRechnung (fiktives Beispiel)Ergebnis
Bodenwert700 m² Grundstück × 120 €/m² Bodenrichtwert84.000 €
Herstellungswert Gebäude220 m² Brutto-Grundfläche × 1.900 €/m² (angepasste Normalherstellungskosten)418.000 €
AlterswertminderungRestnutzungsdauer 35 von 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer: 418.000 € × 35/80182.875 €
Außenanlagenpauschal 4 % des Gebäudewerts7.315 €
Vorläufiger Sachwert84.000 € + 182.875 € + 7.315 €274.190 €
MarktanpassungSachwertfaktor 0,90 (Beispielwert; in der Praxis je nach Objekt, Lage und Marktlage unterschiedlich und aus den Daten des Gutachterausschusses abgeleitet)246.771 €
BesonderheitenAbzug für Instandhaltungsstau: 15.000 €231.771 €
Verkehrswertgerundet232.000 €

Der Schritt mit dem größten Einfluss ist oft die Marktanpassung. Ohne sie würde das Gutachten nur Herstellungskosten abbilden, nicht aber das, was Käufer in der Region tatsächlich zahlen. Mehr dazu im Lexikon unter Sachwertverfahren, Sachwertfaktor und Restnutzungsdauer.

Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus (Ertragswertverfahren)

Auch hier sind es fiktive Beispielzahlen, nur zur Veranschaulichung.

SchrittRechnung (fiktives Beispiel)Ergebnis
Jahresrohertrag400 m² Wohnfläche × 7,00 €/m² × 12 Monate33.600 €
Bewirtschaftungskosten22 % vom Rohertrag (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis)7.392 €
Jahresreinertrag33.600 € − 7.392 €26.208 €
Verzinsung des BodenwertsBodenwert 90.000 € × Liegenschaftszins 3,0 %2.700 €
Reinertrag der Gebäude26.208 € − 2.700 €23.508 €
Barwert der Gebäudeerträge23.508 € × Vervielfältiger 21,49 (3,0 %, 35 Jahre Restnutzungsdauer)505.115 €
Ertragswert505.115 € + Bodenwert 90.000 €595.115 €
Verkehrswertgerundet, ohne besondere Merkmale595.000 €

Der Liegenschaftszins ist die empfindlichste Größe. Schon ein halber Prozentpunkt verschiebt das Ergebnis deutlich, deshalb verwenden wir die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Werte und begründen Abweichungen. Siehe Ertragswertverfahren, Liegenschaftszins und Vervielfältiger.

Energetischer Zustand und Modernisierung

Heizung, Dämmung, Fenster und Dach beeinflussen den Wert auf zwei Wegen. Zum einen verlängern Modernisierungen die Restnutzungsdauer, zum anderen achten Käufer auf Energiekosten und anstehende Investitionen. Wir erfassen bei der Besichtigung, was erneuert wurde und was erkennbar ansteht, und werten den Energieausweis als Unterlage aus. Was erneuert wurde, belegen Sie am besten mit Rechnungen und Datumsangaben. Die technische Prüfung von Anlagen oder Bauteilen gehört nicht zu unserer Leistung, ebenso wenig eine Energieberatung. Wie Modernisierungen die Restnutzungsdauer verändern, erklärt der Ratgeber Restnutzungsdauer und Modernisierung.

Woher die Marktdaten stammen

Ein Gutachten ist nur so belastbar wie seine Daten. Wir stützen uns auf:

  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse, in Bayern abrufbar über das Bodenrichtwertinformationssystem.
  • Daten des örtlichen Gutachterausschusses, etwa Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung, soweit veröffentlicht oder auf Antrag erhältlich.
  • Die ImmoWertV mit ihren Anlagen, zum Beispiel den Nutzungsdauern und Normalherstellungskosten.
  • Eigene Marktbeobachtung, um Daten aus der Region einzuordnen, wenn amtliche Zahlen fehlen oder älter sind.

Welche Daten wir im Einzelfall verwendet haben, steht im Gutachten. Wo Werte geschätzt werden mussten, weisen wir das aus.

Typische Fehler bei der Wertschätzung auf eigene Faust

  • Angebotspreise statt Kaufpreise: Inserate zeigen, was Verkäufer wünschen, nicht, was bezahlt wurde.
  • Falsche Wohnfläche: Dachschrägen, Balkone oder nicht genehmigte Ausbauten werden anders gerechnet als gedacht. Siehe Wohnfläche.
  • Rechte und Lasten übersehen: Ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch kann den Wert spürbar mindern.
  • Modernisierungskosten voll aufgeschlagen: Was ein Käufer für neue Fenster oder ein neues Bad mehr zahlt, ist meist weniger als die Rechnung.
  • Falscher Stichtag: Bei Erbschaften zählt der Todestag, nicht der Tag der Bewertung. Siehe Gültigkeit und Stichtag.
  • Online-Werte als Beleg verwenden: Automatische Bewertungen kennen weder Zustand noch Grundbuch. Siehe Online-Bewertung oder Gutachten.

Verkehrswert ist nicht gleich Kaufpreis

Der Verkehrswert ist ein fachlich ermittelter Wert zu einem Stichtag. Der tatsächliche Kaufpreis kann abweichen, weil Käufer und Verkäufer verhandeln, Zeitdruck herrscht oder persönliche Umstände eine Rolle spielen. Bei Schenkungen und Verkäufen innerhalb der Familie ist der Verkehrswert die neutrale Grundlage. Bei einem Verkauf am Markt gibt er eine gut begründete Preisorientierung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 194 Baugesetzbuch (BauGB): Definition des Verkehrswerts
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Wertermittlungsverfahren und Marktanpassung
  • § 198 Bewertungsgesetz (BewG): Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
  • Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse in Bayern: Bodenrichtwerte und Marktdaten

Häufige Fragen

Was kostet die Bewertung eines Hauses oder einer Wohnung?
Ein Verkehrswertgutachten kostet je nach Wert zwischen 1.580 € und 3.570 € inklusive Mehrwertsteuer, das Kurzgutachten 1.180 €. Hinzu kommen Fahrtkosten, die wir vorab nennen.
Welches Verfahren wird bei einem Einfamilienhaus angewendet?
In der Regel das Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten des Gebäudes und der Bodenwert zusammen den Wert bilden. Das Ergebnis wird an den örtlichen Markt angepasst.
Wird ein Wohnrecht oder Nießbrauch berücksichtigt?
Ja. Rechte und Lasten aus dem Grundbuch mindern den Wert und werden im Gutachten beziffert und begründet.
Kann ich mein Haus auch ohne Gutachten online bewerten lassen?
Für einen groben Anhaltspunkt ja. Für Finanzamt, Gericht oder eine Einigung unter Erben reicht eine Online-Bewertung in der Regel nicht, weil sie Besichtigung, Rechte und Lasten nicht berücksichtigt.
Wie lange dauert ein Gutachten für ein Wohnhaus?
Einen Besichtigungstermin gibt es meist innerhalb weniger Tage. Liegen alle Unterlagen vor, ist das Gutachten in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin fertig.
Bewerten Sie auch vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser?
Ja, im Ertragswertverfahren. Dabei zählen Miethöhe, Mietverträge und die nachhaltig erzielbare Miete.
Wird auch der Zustand des Gebäudes untersucht?
Wir erfassen den Zustand, soweit er den Wert beeinflusst, etwa Ausstattung, Modernisierungen und erkennbaren Instandhaltungsstau. Erkennbare Bauschäden und Baumängel nehmen wir bei der Besichtigung auf und berücksichtigen sie im Wert. Die Prüfung ist rein zerstörungsfrei; Bauteilöffnungen, Messungen und die Suche nach Schadensursachen gehören nicht zu unserer Leistung.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis?
Der Verkehrswert ist ein fachlich ermittelter Wert zu einem Stichtag. Der Kaufpreis ist das, was Käufer und Verkäufer tatsächlich vereinbaren. Beide können voneinander abweichen, etwa durch Verhandlung oder persönliche Umstände.
Muss ich beim Ortstermin dabei sein?
Ja, oder eine Person, die Zutritt gewährt und Fragen beantworten kann. Bei Erbengemeinschaften kann ein Beteiligter den Termin wahrnehmen. Wir klären das vorab mit Ihnen.
Wie genau ist ein Verkehrswert?
Ein Verkehrswert ist keine mathematisch exakte Zahl, sondern das begründete Ergebnis einer Wertermittlung. Deshalb sind die Eingangsdaten und Rechenschritte im Gutachten offengelegt, sodass Dritte sie nachprüfen können.
Brauche ich für ein Haus im Erbfall ein Gutachten?
Nicht in jedem Fall. Ein Gutachten lohnt sich, wenn der Wert unklar ist, mehrere Erben sich einigen müssen oder das Finanzamt einen Wert festsetzt, der zu hoch erscheint. Die steuerliche Bewertung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wird bei der Bewertung auch das Grundstück separat betrachtet?
Ja. Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert abgeleitet und an Größe, Zuschnitt und Erschließung angepasst. Bei übergroßen Grundstücken prüfen wir, ob Teilflächen selbstständig nutzbar sind.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

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