Oberpfälzer Landschaft bei Gleiritsch

Immobilien­gutachter und Sachverständiger für ganz Bayern

Zertifizierte Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in allen sieben Regierungsbezirken – für jede Stadt und jeden Landkreis.

Foto: Alois Köppl, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Unser Büro liegt in Weiherhammer bei Weiden in der Oberpfalz. Von hier aus bewerten wir Wohn- und Gewerbeimmobilien in ganz Bayern – von Würzburg bis Rosenheim, von Hof bis Passau.

So funktioniert die Bewertung aus der Ferne

  1. Telefonat: Wir klären Anlass, Gutachtenart und Honorar.
  2. Unterlagen digital: Sie schicken uns vorhandene Unterlagen per E-Mail. Bauakte, Grundbuchauszug und Auskünfte beim örtlichen Gutachterausschuss fordern wir selbst an.
  3. Ein Ortstermin: Wir kommen einmal zur Besichtigung – alles Weitere läuft aus dem Büro.
  4. Gutachten: 3–5 Werktage nach dem Ortstermin, per Post und als PDF.

Warum ein Gutachter von außerhalb?

Für das Finanzamt zählt nicht, wo der Gutachter sitzt, sondern ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – mit einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erfüllen wir sie in ganz Bayern. Die regionalen Marktdaten stammen vom jeweils zuständigen Gutachterausschuss.

Regionale Unterschiede in Bayern

Der Markt in Bayern ist nicht einheitlich. In München und im Umland bestimmen Lage, S-Bahn-Nähe und Knappheit an Bauland den Wert, in der Oberpfalz, in Oberfranken und im Bayerischen Wald spielen Leerstand, Demografie und Dorfstrukturen eine größere Rolle. In den Alpen und am Bodensee kommen Ferienimmobilien und Naturgefahrenkarten hinzu, in Franken Denkmäler, Weinbau und Hanglagen. Ein Gutachten verwendet deshalb immer die Daten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses und passende Vergleichsfälle.

RegionTypische ThemenHäufige Verfahren
Großraum MünchenHohes Preisniveau, Marktanpassung, ErbbaurechteVergleichswert, Sachwert mit Marktanpassung
Franken und OberpfalzHofstellen, Denkmäler, Leerstand, IndustrieflächenSachwert, Ertragswert
Alpen und VoralpenFerienwohnungen, Hanglage, SchutzgebieteVergleichswert, Ertragswert
Niederbayern und SchwabenLandwirtschaftliche Anwesen, Gewerbe an AutobahnenSachwert, Ertragswert

Wohn- und Gewerbeimmobilien in ganz Bayern

Wir bewerten Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser ebenso wie Gewerbehallen, Büro- und Geschäftshäuser, Hotels, Pflegeimmobilien und Spezialobjekte. Anlässe sind etwa Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Pflichtteil, Verkauf, Kaufprüfung, Finanzierung und Auseinandersetzung unter Miteigentümern. Für Behörden und Gerichte erstellen wir vollständige Verkehrswertgutachten; ein Kurzgutachten genügt dort nicht.

Weiterführend: Verkehrswertgutachten, Gewerbeimmobilien bewerten, Anlässe und Honorar und Preise.

Für Gewerbeimmobilien gibt es regionale Übersichten: Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Niederbayern.

Alle 96 Städte und Landkreise nach Regierungsbezirk

Für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis in Bayern haben wir eine eigene Seite – mit Informationen zum örtlichen Immobilienmarkt und zum zuständigen Gutachterausschuss.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutachter und Sachverständigem?
Im Alltag werden beide Begriffe meist gleichbedeutend verwendet: Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde, ein Gutachter erstellt ein Gutachten. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht gesetzlich geschützt. Achten Sie deshalb auf einen unabhängigen Qualifikationsnachweis. Der verantwortliche Sachverständige ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Bewerten Sie Immobilien in ganz Bayern?
Ja. Wir bewerten Wohn- und Gewerbeimmobilien in allen 96 Städten und Landkreisen Bayerns. Den Ortstermin führen wir vor Ort durch.
Was bedeutet zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung?
Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 weist durch eine unabhängige Stelle nach, dass ein Sachverständiger die geforderte Sachkunde besitzt und regelmäßig überprüft wird. Sie ersetzt keine öffentliche Bestellung, ist aber ein belastbarer Qualifikationsnachweis.
Bewerten Sie Immobilien in allen Regierungsbezirken?
Ja. Wir bewerten in ganz Bayern, also in Oberbayern, Niederbayern, der Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.
Woher stammen die regionalen Marktdaten?
Vom jeweils zuständigen Gutachterausschuss, ergänzt um amtliche Karten und die Unterlagen zum Objekt.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

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