Nicht jede Bewertung muss ein umfangreiches Gutachten sein. Wenn Sie für sich wissen wollen, welcher Preis für Ihre Immobilie realistisch ist, etwa vor einem Verkauf oder bei einer Übergabe in der Familie, reicht die einfache Wertermittlung. Sie dient Ihrer eigenen Orientierung und ist kein Nachweis für Behörden.
Kurz gesagt: Das Kurzgutachten ist eine kompakte, aber echte Wertermittlung mit Besichtigung für Ihre private Orientierung. Es kostet für Wohnimmobilien 1.180 € inklusive Mehrwertsteuer. Für Finanzamt, Gericht und Streit unter Beteiligten genügt es nicht, dafür brauchen Sie das vollständige Verkehrswertgutachten.
Was ein Kurzgutachten ist
Das Kurzgutachten ist eine knapper gefasste, aber echte Wertermittlung auf Grundlage der anerkannten Bewertungsregeln. Wir besichtigen die Immobilie, werten Unterlagen und Marktdaten aus und fassen das Ergebnis in einer kompakten schriftlichen Darstellung zusammen: Objektbeschreibung, Fotos, Wertansatz und Begründung. Der Begriff „Kurzgutachten“ ist nicht gesetzlich festgelegt, deshalb vereinbaren wir Umfang und Zweck vorab mit Ihnen.
Wofür es geeignet ist
- Angebotspreis festlegen, bevor Sie verkaufen
- Kaufpreis prüfen, bevor Sie ein Angebot abgeben
- Fairer Preis bei Verkauf oder Übergabe innerhalb der Familie
- Einigung unter Erben, wenn alle einverstanden sind und weder Finanzamt noch Gericht den Wert prüfen
- Vermögensübersicht für Ihre Finanz- oder Ruhestandsplanung
Wann es nicht reicht
Das Kurzgutachten ist kein Nachweis gegenüber Behörden. Das Finanzamt erkennt Kurzgutachten nicht an, etwa wenn Sie bei Erbschaft oder Schenkung einen niedrigeren Wert nach § 198 BewG nachweisen wollen. Die Finanzverwaltung verlangt dafür ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Dasselbe gilt für Streit unter Erben oder Ehepartnern und für gerichtliche Verfahren, etwa vor Familien- oder Betreuungsgericht.
Auch wenn Ihre Bank eine Wertermittlung verlangt, fragen Sie vorab, welche Form sie akzeptiert. Viele Institute haben eigene Vorgaben.
Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten im Vergleich
| Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Zweck | Ihre private Orientierung | Nachweis gegenüber Finanzamt, Gericht, Gegenseite |
| Umfang | Kompakt: Objekt, Fotos, Wert, Begründung | Vollständig: alle Annahmen, Rechenschritte und Quellen |
| Finanzamt (§ 198 BewG) | Nicht ausreichend | Geeignet als Nachweis |
| Besichtigung | Ja | Ja |
| Fertig | 3–5 Werktage nach dem Ortstermin | 3–5 Werktage nach dem Ortstermin |
| Preis (Wohnimmobilien) | 1.180 € | ab 1.580 € |
Eine ausführliche Entscheidungshilfe nach Anlass finden Sie im Ratgeber Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten. Eine reine Online-Schätzung ersetzt beide nicht, siehe Online-Bewertung oder Gutachten.
So läuft es ab
- Sie schildern uns kurz Objekt und Zweck, wir nennen Ihnen vorab den Festpreis.
- Wir vereinbaren den Ortstermin, meist innerhalb weniger Tage.
- Wir besichtigen die Immobilie und werten Unterlagen und Marktdaten aus.
- Sie erhalten die schriftliche Wertermittlung, in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin.
Preis und Dauer
1.180 € Festpreis inkl. MwSt. für Wohnimmobilien, zzgl. Fahrtkosten. Fertig 3–5 Werktage nach dem Ortstermin. Für Gewerbeimmobilien erhalten Sie ein individuelles Angebot. Weitere Preise stehen unter Honorar und Preise.
Was im Kurzgutachten steht
- Zweck der Bewertung und Stichtag
- Beschreibung von Lage, Grundstück und Gebäude mit Fotos aus dem Ortstermin
- Angaben zu Rechten und Lasten, soweit sie den Wert beeinflussen
- Gewähltes Verfahren und Wertansatz in knapper Form
- Ergebnis mit kurzer Begründung
Anders als das Verkehrswertgutachten verzichtet das Kurzgutachten auf die vollständige Darstellung aller Rechenschritte, Daten und Quellen. Es ist deshalb für Dritte schwerer nachprüfbar und wird von Behörden nicht als Nachweis anerkannt.
Welche Fragen das Kurzgutachten beantwortet
| Frage | Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
|---|---|---|
| Welcher Preis ist für den Verkauf realistisch? | Ja | Ja |
| Ist der Kaufpreis angemessen? | Ja | Ja |
| Welchen Wert setzen wir in der Familie an? | Ja, wenn alle einverstanden sind | Ja, auch bei Streit |
| Lässt sich ein niedrigerer Wert gegenüber dem Finanzamt nachweisen? | Nein | Ja, bei qualifiziertem Sachverständigen |
| Hält der Wert vor Gericht stand? | Nein | Ja, als geeignete Grundlage |
| Kann der Wert Dritten gegenüber detailliert belegt werden? | Eingeschränkt | Ja |
Entscheidungshilfe in drei Fragen
- Prüft eine Behörde oder ein Gericht den Wert? Wenn ja, brauchen Sie das Verkehrswertgutachten.
- Gibt es Streit oder Misstrauen unter den Beteiligten? Dann ist die ausführliche Form sicherer.
- Wollen Sie nur Ihre eigene Entscheidung absichern? Dann genügt das Kurzgutachten.
Wenn Sie unsicher sind, sagen wir es Ihnen ehrlich am Telefon. Ein Kurzgutachten lässt sich nicht nachträglich zum Verkehrswertgutachten aufwerten. Dafür ist eine neue Bewertung mit vollständiger Dokumentation nötig.
Typische Missverständnisse
- „Kurz heißt ungenau“: Die Bewertung folgt denselben Regeln. Es fehlt die ausführliche Darstellung, nicht die fachliche Grundlage.
- „Das reicht für die Bank“: Viele Banken haben eigene Anforderungen. Fragen Sie vorab, was Ihre Bank akzeptiert.
- „Das Finanzamt nimmt es auch“: Für den Nachweis nach § 198 BewG genügt es nicht.
- „Online reicht auch“: Eine automatische Schätzung kennt weder Zustand noch Grundbuch.
Beispiel: Kurzgutachten vor dem Verkauf
Ein fiktives Beispiel: Eine Familie will das geerbte Elternhaus verkaufen und weiß nicht, ob die Vorstellungen der Käufer zum Haus passen. Das Kurzgutachten nennt auf Basis von Besichtigung, Marktdaten und Zustand einen begründeten Wert. Damit lässt sich ein Angebotspreis festlegen und prüfen, ob Gebote realistisch sind. Weicht ein Gebot weit vom Wert ab, kennt die Familie die Gründe. Will ein Miterbe ausgezahlt werden und besteht Streit über den Wert, wäre die ausführliche Form die richtige Wahl.
Was Sie für das Kurzgutachten bereithalten sollten
- Grundbuchauszug und Lageplan, falls vorhanden
- Grundrisse und Angaben zur Wohnfläche
- Nachweise über Modernisierungen mit Datum
- Energieausweis, falls vorhanden
- Bei vermieteten Objekten die Mietverträge
Fehlt etwas, kennzeichnen wir die Angabe als Annahme. Bauakte und Grundbuchauszug fordern wir auf Wunsch selbst an. Die vollständige Liste steht im Ratgeber Unterlagen für das Verkehrswertgutachten.
Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten oder Kaufberatung?
Drei Leistungen für drei Zwecke: Die Kaufberatung hilft vor dem Kauf, Zustand und Preis einzuordnen. Das Kurzgutachten liefert einen schriftlichen Wert zur eigenen Orientierung. Das Verkehrswertgutachten belegt den Wert gegenüber Finanzamt, Gericht und Gegenseite. Alle Preise stehen auf der Seite Honorar und Preise.
Rechtlicher Hintergrund
- § 198 Bewertungsgesetz (BewG): Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, setzt ein vollständiges Gutachten voraus
- § 194 Baugesetzbuch (BauGB): Verkehrswert
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Bewertungsverfahren
