Betriebsimmobilie: Wenn der Eigentümer selbst nutzt

Eine Betriebsimmobilie nutzt der Eigentümer für den eigenen Betrieb. Der Markt fragt, was ein Dritter dafür zahlen würde.

Kurz gesagt: Eine Betriebsimmobilie ist ein Gebäude, in dem der Eigentümer seinen eigenen Betrieb führt, zum Beispiel Halle, Werkstatt, Büro oder Gasthof. Sie wird nicht über Mieteinnahmen, sondern über ihren Nutzen für den Betrieb gehalten.

Warum die Bewertung besonders ist

Bei vermieteten Objekten gibt es einen Mietvertrag als Ertragsnachweis. Bei der Betriebsimmobilie fehlt er. Deshalb wird die Miete angesetzt, die ein fremder Nutzer am Markt zahlen würde. Die Immobilie wird so bewertet, als wäre sie vermietet, siehe marktübliche Miete. Ein Betriebsgewinn spielt für den Wert der Immobilie keine Rolle, er gehört zur Unternehmensbewertung.

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Worauf es ankommt

  • Drittverwendungsfähigkeit: Je spezieller das Gebäude auf den Betrieb zugeschnitten ist, desto weniger Nachfrage gibt es, siehe Drittverwendungsfähigkeit.
  • Verfahren: Ertragswertverfahren bei marktgängigen Objekten, Sachwertverfahren bei Spezialbauten.
  • Zustand und Erweiterungen: Anbauten, Genehmigungen und Instandhaltung.

Typische Anlässe

Nachfolge und Übergabe, Verkauf des Betriebs, Gesellschafterwechsel, Kreditgespräche oder die Überführung ins Privatvermögen. Mehr dazu im Ratgeber Betriebsimmobilie bei der Nachfolge und unter Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Unterlagen und Praxis

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Pläne, Genehmigungen, Angaben zu Erweiterungen und Auskünfte zur Nutzung durch den Betrieb: welche Flächen, welche Besonderheiten (Kran, Lager, Kühlung). Wichtig ist auch, ob Teile des Gebäudes bereits an Dritte vermietet sind. Dann liegen Marktmieten vor, und die Bewertung ist belastbarer.

Häufige Fragen

Wird der Gewinn des Betriebs bei der Bewertung berücksichtigt?
Nein. Der Gewinn gehört zur Unternehmensbewertung. Die Immobilie wird mit der Miete bewertet, die ein fremder Nutzer zahlen würde.
Was ist, wenn niemand anderes das Gebäude nutzen könnte?
Dann ist die Drittverwendbarkeit eingeschränkt. Das mindert den Wert, und häufig wird das Sachwertverfahren zusätzlich herangezogen.

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