Kurz gesagt: Die Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes, gemessen an den Außenmaßen. Sie ist in der DIN 277 definiert.
Was sie umfasst
Zur BGF zählen die Flächen aller Geschosse einschließlich Wände, Treppenhäuser und Technikräume. Sie ist größer als die Nutzfläche und die Wohnfläche, weil sie auch Konstruktion und Verkehrsflächen enthält.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Bedeutung in der Bewertung
Im Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten in der Regel mit Kostenkennwerten je Quadratmeter Bruttogrundfläche berechnet. Deshalb ist die BGF bei Gewerbeobjekten wie Hallen, Produktion und Spezialbauten wichtig. Im Ertragswertverfahren zählt dagegen die Mietfläche, siehe Mietfläche nach gif.
Praxis
Die BGF wird aus Plänen oder dem Aufmaß ermittelt. Fehlen Pläne, rechnen wir vor Ort nach. Abweichungen zwischen genehmigten Plänen und Bestand, etwa durch Anbauten, werden dabei sichtbar.
Typische Fehler
- Die BGF wird mit der Mietfläche oder Nutzfläche verwechselt, und der Kostenansatz im Sachwertverfahren fällt falsch aus.
- Nicht ausgebaute Geschosse oder Untergeschosse werden vergessen oder falsch zugerechnet.
- Anbauten ohne Genehmigung fehlen in den Plänen.
Deshalb gleichen wir Pläne und Bestand beim Ortstermin ab.
Häufige Fragen
Ist die Bruttogrundfläche gleich der Mietfläche?
Wo findet man die BGF?
Verwandte Begriffe
Weiterlesen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.