Entwicklungszustand: Wie weit ist ein Grundstück baureif?

Der Entwicklungszustand beschreibt, ob ein Grundstück bebaut werden darf und wie weit es erschlossen ist. Er bestimmt den Bodenwert.

Kurz gesagt: Der Entwicklungszustand beschreibt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), wie weit ein Grundstück baurechtlich und tatsächlich entwickelt ist. Er unterscheidet vier Stufen.

Die vier Stufen

StufeKennzeichen
Land- und forstwirtschaftliche FlächeNutzung ohne Bauperspektive
BauerwartungslandBebauung absehbar, aber noch nicht gesichert
RohbaulandBauland, aber noch nicht erschlossen oder nicht bebaubar zugeschnitten
Baureifes Landbebaubar, erschlossen, Beiträge in der Regel geklärt

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Warum die Stufe so wichtig ist

Je weiter die Entwicklung, desto höher der Bodenwert. Baureifes Land entspricht im Grundsatz dem Bodenrichtwert. Für die anderen Stufen sind Abschläge nötig, die der Gutachter aus Kaufpreisen ableitet oder begründet schätzt. Bei Bauerwartungsland und Rohbauland ist die Herleitung besonders sorgfältig, weil die Entwicklung unsicher sein kann.

Was den Zustand bestimmt

  • Festsetzungen im Bebauungsplan oder Planungsstand im Flächennutzungsplan
  • Lage im Innen- oder Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB)
  • Erschließung und abgerechnete Beiträge
  • Eigentumsverhältnisse, Zuschnitt und Umlegungsbedarf

Mehr im Ratgeber Baurecht beim Gewerbegrundstück.

Praxis

Der Entwicklungszustand wird anhand von Planauskunft, Flächennutzungsplan, Erschließungsstand und Angaben der Gemeinde bestimmt. Er ist keine feste Eigenschaft des Grundstücks, sondern kann sich durch Planung oder Erschließung ändern. Bewertet wird deshalb immer zum Wertermittlungsstichtag.

Häufige Fragen

Ist Bauerwartungsland schon Bauland?
Nein. Bauerwartungsland hat eine realistische Aussicht auf Bebauung, aber noch keine gesicherte Baureife. Der Bodenwert liegt deshalb unter dem von Bauland.
Wie ermittelt man den Wert einer Fläche ohne Bauland?
Aus dem Wert vergleichbarer landwirtschaftlicher Flächen und einem Aufschlag für die Bauperspektive, der aus Kaufpreisen oder begründeter Schätzung abgeleitet wird.

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