Kurz gesagt: Eine mietfreie Zeit ist ein Zeitraum, in dem der Mieter keine oder nur eine verminderte Miete zahlt. Sie gehört zu den Anreizen (Incentives), mit denen Vermieter Mieter gewinnen.
Wann mietfreie Zeiten vorkommen
Typisch sind sie bei Neuvermietungen, Verlängerungen und bei größeren Ausbauten durch den Mieter. Sie werden oft in Monaten vereinbart, etwa drei Monate zu Beginn oder gestaffelt über die Laufzeit. Andere Anreize sind ein Zuschuss zum Mieterausbau oder eine Staffel mit niedrigem Start.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Berücksichtigung im Gutachten
Noch nicht verbrauchte mietfreie Zeiten verringern den Ertrag, den der Erwerber tatsächlich erhält. Sie werden deshalb als Abschlag auf den vorläufigen Ertragswert berücksichtigt. Das geschieht im Rahmen der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale nach ImmoWertV. Bereits abgelaufene mietfreie Zeiten spielen keine Rolle mehr.
Beispiel mit frei gewählten Zahlen
Ein Mieter zahlt 8.000 € im Monat, der Vertrag beginnt mit vier mietfreien Monaten. Zum Stichtag sind noch zwei davon offen. Der Käufer verzichtet auf 16.000 € Miete. Dieser Betrag wird im Wert abgezogen, soweit er nicht im Kaufpreis ausgeglichen wird.
Worauf es ankommt
Die Vereinbarung muss im Mietvertrag nachvollziehbar sein. Wir prüfen, ob die Miete danach marktüblich ist, denn eine hohe Nennmiete mit langen mietfreien Zeiten ist wirtschaftlich niedriger als sie aussieht.
Unterlagen und Praxis
Nötig sind Mietvertrag und Nachträge sowie eine Aufstellung, welche mietfreien Monate bereits abgelaufen sind. Für den Käufer ist wichtig, ob der Verkäufer die offene mietfreie Zeit im Kaufpreis ausgleicht. Dieser Ausgleich wird im Kaufvertrag geregelt, den ein Notar oder Rechtsanwalt prüft. Das Gutachten zeigt, wie sich der Abzug auf den Wert auswirkt.
Häufige Fragen
Wird die mietfreie Zeit im Verkehrswert abgezogen?
Was ist die effektive Miete?
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