Kurz gesagt: Sale-and-lease-back bedeutet, dass ein Eigentümer seine Immobilie verkauft und sie zugleich vom Käufer zurückmietet. Der Betrieb läuft am gleichen Standort weiter, das gebundene Kapital wird frei.
Wie es abläuft
Ein Unternehmen verkauft zum Beispiel sein Betriebsgebäude an einen Investor und schließt im selben Zug einen langfristigen Mietvertrag. Der Verkäufer erhält Liquidität, der Käufer einen vermieteten Bestand mit bekanntem Mieter. Für beide ist die Höhe von Kaufpreis und Miete eng verbunden: Ein hoher Preis bedeutet meist eine hohe Miete, eine niedrige Miete drückt den Preis.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Was im Gutachten zählt
- Marktübliche Miete: Ist die vereinbarte Miete marktgerecht oder bewusst hoch gewählt, um den Preis zu stützen?
- Laufzeit und Optionen: Wie lange bindet sich der Mieter? Siehe Mietvertragsrestlaufzeit und Verlängerungsoption.
- Bonität des Mieters: Der frühere Eigentümer ist jetzt Mieter, der Ertrag hängt von seinem Betrieb ab.
- Drittverwendbarkeit: Was passiert, wenn der Betrieb endet? Ein Spezialbau ist schwerer neu zu vermieten, siehe Drittverwendungsfähigkeit.
Warum ein unabhängiges Gutachten hilft
Verkäufer und Käufer haben unterschiedliche Interessen. Ein Verkehrswertgutachten ordnet den Preis ein und belegt, ob die Miete am Markt bestehen kann. Das hilft bei Gesellschaftern, Banken und Prüfern. Mehr zum Anlass unter Gutachten für Sale-and-lease-back. Steuerliche und bilanzielle Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Unterlagen und Praxis
Für die Bewertung benötigen wir den Entwurf oder Abschluss des Mietvertrags, Pläne, Grundbuchauszug, Angaben zu Zustand und Instandhaltung sowie die Gründe für den Verkauf. Wichtig ist, ob wesentliche Instandhaltungen im Mietvertrag dem Mieter oder dem Vermieter zugeordnet werden. Das verändert die Kosten des Käufers erheblich und damit den Wert.
Häufige Fragen
Wird der Kaufpreis durch die Rückmiete beeinflusst?
Brauche ich dafür ein Gutachten?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.