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Share Deal oder Asset Deal: Was das für die Immobilienbewertung heißt

Ob eine Immobilie direkt oder über Gesellschaftsanteile verkauft wird: Der Wert der Immobilie bleibt eine eigene Frage.

Foto: Dawid Michulec, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Der Unterschied in einem Satz

Kurz gesagt: Beim Asset Deal kauft man die Immobilie selbst. Beim Share Deal kauft man Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört. Für die Frage, was das Grundstück mit Gebäude wert ist, spielt die Form des Verkaufs zunächst keine Rolle.

Asset DealShare Deal
GegenstandImmobilieGesellschaftsanteile
Wert der ImmobilieVerkehrswert der ImmobilieVerkehrswert der Immobilie als ein Bestandteil des Gesellschaftswerts
Zusätzlich zu klärenMietverträge, Lasten, ZustandGesellschaft, Verbindlichkeiten, Verträge, Steuerfragen
Wer prüft wasSachverständiger: ImmobilieZusätzlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer

Was wir bewerten

Wir ermitteln den Verkehrswert der Immobilie nach ImmoWertV, für eine Immobilie oder mehrere (Portfoliobewertung). Das ist die Grundlage, auf der sich ein Anteilskaufpreis überhaupt einordnen lässt. Bei Gesellschaften mit mehreren Objekten bewerten wir alle Objekte zu einem einheitlichen Stichtag.

Warum die Struktur trotzdem für die Bewertung wichtig ist

Der Verkehrswert einer Immobilie ändert sich nicht, nur weil sie über Anteile statt direkt verkauft wird. Dennoch beeinflusst die Struktur, wie ein Gutachten genutzt wird und welche Fragen daneben beantwortet werden müssen. Bei einem Share Deal gehören zur Gesellschaft neben der Immobilie oft Darlehen, Rücklagen, Verträge und Verpflichtungen. Der Preis für die Anteile ergibt sich deshalb nicht allein aus dem Immobilienwert, sondern aus dem Immobilienwert abzüglich der Verbindlichkeiten und zuzüglich des übrigen Vermögens. Für diese Rechnung braucht ein Käufer eine verlässliche Zahl zur Immobilie, und die liefert das Verkehrswertgutachten.

Typische Konstellationen

KonstellationWas bewertet wirdWorauf es ankommt
Objektgesellschaft mit einer ImmobilieDie eine Immobilie, meist vermietetMietverträge, Zustand, Restnutzungsdauer, Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Gesellschaft mit mehreren ObjektenAlle Objekte zu einem StichtagEinheitliche Methodik, siehe Portfoliobewertung
Gesellschafterwechsel in einer FamiliengesellschaftImmobilie als Grundlage für die AbfindungSiehe Gutachten bei Gesellschafterwechsel
BetriebsaufspaltungImmobilie, die an die Betriebsgesellschaft vermietet istMarktübliche Miete statt Konzernmiete, siehe Betriebsimmobilie bei Nachfolge
Fonds oder BeteiligungsmodellBestand der ImmobilienSiehe Gutachten für Fonds und Family Offices

Was Käufer und Verkäufer bei einem Share Deal beachten

  • Steuerliche Folgen: Bei Immobilien in Gesellschaften kann auch die Übertragung von Anteilen Grunderwerbsteuer auslösen, wenn eine bestimmte Beteiligungsschwelle innerhalb eines Zeitraums überschritten wird. Die Regeln sind komplex und wurden zuletzt verschärft. Ihr Steuerberater prüft, wie sie im Einzelfall wirken. Wir beraten dazu nicht.
  • Verbindlichkeiten: Darlehen, Bürgschaften und Rückstellungen der Gesellschaft gehören zu den Themen für Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, nicht zum Immobilienwert.
  • Mietverträge: Sie bleiben bei einem Share Deal unverändert in der Gesellschaft. Das macht die Auswertung der Mietverträge besonders wichtig.
  • Kaufpreisaufteilung: Wird zusätzlich Inventar oder ein Betrieb übernommen, gehört die Aufteilung dokumentiert, siehe Kaufpreisaufteilung.
  • Prüfung vor dem Kauf: Das Gutachten ist ein Baustein der Due Diligence, neben rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Prüfung.

Unterlagen für die Immobilienbewertung bei Gesellschaften

  • Grundbuchauszüge aller Objekte, Lagepläne, Flächenübersichten
  • Mietverträge und Mieterlisten, Betriebskostenabrechnungen
  • Baugenehmigungen, Hinweise auf Instandhaltungsstau, Investitionsplanung
  • Übersicht der Belastungen im Grundbuch, soweit sie die Immobilie betreffen
  • Hinweise auf Altlasten oder Auflagen, falls bekannt

Eine Online-Schätzung genügt für Anteilsverkäufe, Abfindungen oder Nachweise nicht. Dafür wird in der Regel ein vollständiges Verkehrswertgutachten verlangt. Preise für Gewerbeobjekte nennen wir auf Anfrage.

Was nicht Teil unseres Gutachtens ist

  • Der Wert der Gesellschaft und ihrer Anteile (Unternehmensbewertung)
  • Steuerliche Folgen der gewählten Struktur
  • Rechtliche Prüfung von Gesellschafts- und Kaufverträgen

Für die Prüfung vor dem Kauf (Due Diligence) liefert das Immobiliengutachten den Baustein Immobilienwert, die übrigen Bausteine prüfen die jeweils zuständigen Fachleute.

Ein Beispiel aus der Praxis, vereinfacht

Eine Gesellschaft hält drei Gewerbeobjekte. Käufer und Verkäufer verhandeln über den Kauf der Anteile. Für diese Verhandlung braucht es mehrere Zahlen: den Wert der Immobilien, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, weitere Vermögenswerte und die steuerliche Situation. Unser Beitrag ist der erste Baustein: der Verkehrswert der drei Objekte zu einem gemeinsamen Stichtag. Ausgehend davon lässt sich der Anteilspreis von den übrigen Fachleuten einordnen.

Was wir dafür brauchen

  • Objektliste mit Adressen und Grundbuchdaten
  • Mietverträge und Mieterliste je Objekt
  • Flächenaufstellungen, Pläne, Baugenehmigungen
  • Hinweise auf Besonderheiten wie Erbbaurecht, Altlastenverdacht oder laufende Umbauten

Warum die Trennung wichtig ist

Ein Gutachten, das nur die Immobilie bewertet, ist leichter nachvollziehbar und prüfbar als ein vermischter Gesamtwert. Käufer, Verkäufer oder Finanzierer sehen, welcher Teil des Preises auf die Immobilie entfällt. Ob der Rest angemessen ist, beurteilen die dafür zuständigen Fachleute. Zum Gutachtenaufbau siehe Verkehrswertgutachten.

Abgrenzung zu Rechts- und Steuerfragen

Ob ein Share Deal oder Asset Deal steuerlich oder rechtlich besser passt, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Steuerberater und Rechtsanwälte. Wir erwähnen die Unterschiede nur, damit klar ist, welcher Teil des Vorgangs durch ein Immobiliengutachten abgedeckt wird.

Weiterführend: Due Diligence bei Gewerbeimmobilien.

Häufige Fragen

Ändert ein Share Deal den Wert der Immobilie?
Nein. Der Verkehrswert der Immobilie hängt von Lage, Zustand, Mieten und Markt ab, nicht von der Form des Verkaufs. Der Gesellschaftswert enthält weitere Bestandteile.
Bewerten Sie Gesellschaftsanteile?
Nein. Wir bewerten die Immobilien. Anteile und Unternehmen bewerten andere Fachleute.
Kann ich mehrere Objekte einer Gesellschaft gemeinsam bewerten lassen?
Ja, zu einem einheitlichen Stichtag und mit einheitlicher Methodik, siehe Portfoliobewertung.
Wann lohnt sich ein Gutachten bei einem Share Deal?
Wenn Anteile mit größeren Immobilienwerten übertragen werden, etwa bei Verkauf, Gesellschafterwechsel, Erbfall oder Abfindung. Das Gutachten liefert die Basis, auf der sich der Preis für die Anteile nachvollziehen lässt.
Löst ein Share Deal Grunderwerbsteuer aus?
Das kann bei Anteilsübertragungen an Immobiliengesellschaften der Fall sein, abhängig von Schwellenwerten und Zeiträumen. Das klärt Ihr Steuerberater. Wir geben dazu keine Auskunft.
Ist der Immobilienwert gleich dem Wert der Anteile?
Nein. Zum Anteilswert gehören auch Verbindlichkeiten, Rücklagen und übriges Vermögen der Gesellschaft. Wir bewerten die Immobilie, nicht die Anteile.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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