Kurz gesagt: Ein Gewerbegebiet (GE) dient der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Ein Industriegebiet (GI) ist für Betriebe vorgesehen, die in anderen Gebieten nicht zulässig sind. Beide sind Baugebiete der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Unterschiede im Überblick
| Gebiet | Grundgedanke |
|---|---|
| Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) | Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen, Büros, Lager, Tankstellen |
| Industriegebiet (§ 9 BauNVO) | Betriebe, die in anderen Gebieten wegen Emissionen nicht zulässig wären |
| Mischgebiet (§ 6 BauNVO) | Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe nebeneinander |
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Was im Einzelfall zulässig ist
Die BauNVO zählt zulässige und ausnahmsweise zulässige Nutzungen auf. Der Bebauungsplan kann sie einschränken oder ergänzen, etwa durch den Ausschluss von Einzelhandel. Welche Nutzung konkret erlaubt ist, steht im Plan. Wer sie ändern will, braucht in der Regel eine Genehmigung.
Bedeutung für die Bewertung
- Bodenwert: Gewerbe- und Industrieflächen haben eigene Bodenrichtwerte, siehe Bodenrichtwert.
- Vermietbarkeit: Je weiter die zulässige Nutzung, desto größer der Kreis möglicher Mieter.
- Emissionen: In Industriegebieten sind Lärm und Verkehr üblich, was die Nutzung durch Dritte beeinflussen kann.
- Maß der Nutzung: Die Grundflächenzahl begrenzt die Überbauung.
Mehr dazu im Ratgeber Baurecht beim Gewerbegrundstück.
Praxis
Vor Kauf oder Anmietung lohnt ein Blick in den Bebauungsplan: Er zeigt, welche Nutzungen ausgeschlossen sind und welche Einschränkungen für Lärm, Einzelhandel oder Wohnen gelten. Für unser Gutachten holen wir die Planauskunft bei der Gemeinde ein und prüfen, ob die vorhandene Nutzung dazu passt.
Häufige Fragen
Darf im Gewerbegebiet gewohnt werden?
Darf ich im Gewerbegebiet Einzelhandel betreiben?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.