Wohn- und Geschäftshaus mit Ladenlokal im Erdgeschoss

Wohn- und Geschäftshaus bewerten lassen

Laden im Erdgeschoss, Büros oder Wohnungen darüber: Gemischt genutzte Häuser verbinden zwei Märkte – und brauchen entsprechend differenzierte Ansätze.

Foto: Johann Jaritz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Laden im Erdgeschoss, Büros oder Wohnungen darüber: Gemischt genutzte Häuser verbinden zwei Märkte und brauchen entsprechend differenzierte Ansätze. Wir bewerten Wohn- und Geschäftshäuser in ganz Bayern, vom Altstadthaus bis zum Geschäftshaus am Stadtrand.

Kurz gesagt: Ein Wohn- und Geschäftshaus bewerten wir im Ertragswertverfahren mit getrennten Ansätzen für Laden, Büro und Wohnungen. Jede Nutzung bekommt eigene Miete, eigene Bewirtschaftungskosten und ein eigenes Risiko. Besonders stark wirken Leerstand und Mietvertragslage im Erdgeschoss. Den Preis nennen wir individuell vorab.

Zwei Märkte in einem Haus

Für die gewerblichen und die Wohnflächen gelten unterschiedliche Mieten, Bewirtschaftungskosten und Risiken. Wir setzen deshalb für jede Nutzung eigene, marktübliche Ansätze an und führen sie im Ertragswertverfahren zusammen. Der Liegenschaftszinssatz richtet sich nach dem gewerblichen Anteil: je größer er ist, desto höher ist in der Regel das Risiko, das Käufer einpreisen.

Worauf wir achten

  • Nachvermietbarkeit der Ladenfläche
  • Miethöhe und Laufzeit der gewerblichen Verträge
  • Zustand von Dach, Fassade, Treppenhaus und Haustechnik
  • Denkmalschutz, gerade in historischen Innenstädten, siehe Denkmalimmobilie bewerten
  • Stellplätze und Anlieferung
  • Getrennte Zugänge und Erschließung von Gewerbe und Wohnen

Wie wir rechnen

Wir ermitteln zunächst die marktübliche Miete für jede Nutzungseinheit: Laden, Büro, Praxis, Wohnung. Davon ziehen wir die jeweiligen Bewirtschaftungskosten ab. Das Ergebnis, der Reinertrag, wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert, der von Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins abhängt, und um den Bodenwert ergänzt. Laufen gewerbliche Mietverträge mit einer Miete über oder unter dem Marktniveau, berücksichtigen wir den Unterschied für die Restlaufzeit gesondert. Das erklärt auch der Ratgeber Gewerbeimmobilie: Mietverträge und Wert.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Mietverträge für Wohnungen und Gewerbe, getrennt aufgelistet
  • Grundbuchauszug, Pläne, Flächenaufstellung nach Nutzung
  • Angaben zu Modernisierungen, Heizung und Energieausweis
  • Nebenkostenabrechnung, Kosten für Instandhaltung
  • Teilungserklärung, falls das Haus aufgeteilt ist

Typische Besonderheiten

  • Gemischter Mietmarkt: Wohnmieten und Gewerbemieten haben unterschiedliche Regeln für Kündigung, Anpassung und Nebenkosten.
  • Ladenlokal im Erdgeschoss: Leerstand dort wirkt sich stärker aus als eine freie Wohnung.
  • Umnutzung: Ob eine Gewerbefläche zu Wohnraum werden darf, hängt vom Baurecht ab.
  • Gemeinsame Technik: Heizung, Dach und Treppenhaus betreffen beide Nutzungen.

Ein verwandtes Thema sind Mehrfamilienhäuser.

Typische Anlässe

Erbschaften und Erbengemeinschaften, die Übertragung an die nächste Generation, Verkauf und Finanzierung. Bei Erbschaft und Schenkung ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nötig, siehe Erbschaft und Schenkung. Gerade bei Erbengemeinschaften helfen ein neutraler Wert und eine saubere Aufteilung der Einheiten.

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?

Für Finanzamt, Banken, Gesellschafter, Streitfälle und Gerichte brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten; ein Kurzgutachten genügt dort nicht. Für Ihre interne Orientierung kann ein Kurzgutachten reichen. Mehr im Ratgeber Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten.

So läuft die Bewertung ab

  1. Sie schildern uns Objekt und Zweck, wir erstellen ein individuelles Angebot.
  2. Wir vereinbaren den Ortstermin, meist innerhalb weniger Tage. Was dort passiert, beschreibt der Beitrag Der Ortstermin.
  3. Wir werten Mietverträge, Unterlagen, Grundbuch und Marktdaten aus.
  4. Sie erhalten das schriftliche Gutachten, in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Kosten

Gewerbeimmobilien sind sehr unterschiedlich. Größe, Nutzung und Mietverhältnisse bestimmen den Aufwand, deshalb erhalten Sie von uns ein individuelles, verbindliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Wohnanteile bewerten wir nach denselben Grundsätzen wie reine Wohnimmobilien. Allgemeine Hinweise stehen unter Honorar und Preise.

Beispiel: Ertragswert eines Wohn- und Geschäftshauses

Mit fiktiven Beispielzahlen: ein Haus mit einem Laden (150 m²), einer Bürofläche (120 m²) und drei Wohnungen (zusammen 255 m²). Die Bewirtschaftungskosten unterscheiden sich nach Nutzung.

NutzungMarktmieteJahresrohertragBewirtschaftungskostenReinertrag
Laden150 m² × 14,00 €/m²25.200 €15 %21.420 €
Büro120 m² × 8,00 €/m²11.520 €18 %9.446 €
Wohnungen255 m² × 7,50 €/m²22.950 €22 %17.901 €
Summe59.670 €48.767 €
SchrittRechnungErgebnis
Verzinsung des BodenwertsBodenwert 200.000 € × 5,0 %10.000 €
Reinertrag der Gebäude48.767 € − 10.000 €38.767 €
Kapitalisierung38.767 € × 16,37 (5,0 %, 35 Jahre)634.785 €
Ertragswert634.785 € + 200.000 € Bodenwert834.785 €
Verkehrswert (gerundet)835.000 €

Wie viel Gewicht die gewerbliche Fläche hat, zeigt ein einfacher Test: Steht der Laden ein Jahr leer und sind 15.000 € Umbau nötig, mindert das den Wert im Beispiel um rund 36.500 €, also etwa 4 %. Dieselbe Störung in einer Wohnung wäre deutlich kleiner, weil Wohnungen schneller und mit weniger Aufwand neu vermietet werden. Deshalb prüfen wir die Nachvermietbarkeit der Ladenfläche besonders genau.

Wohnraummiete und Gewerbemiete unterscheiden sich

MerkmalWohnraumGewerbe
KündigungGesetzlich stark geregeltVertraglich vereinbar, oft feste Laufzeit mit Optionen
MiethöheAnpassung nach gesetzlichen RegelnStaffel, Index, Umsatzmiete möglich
NebenkostenUmlage nach gesetzlichen VorgabenWeitgehend frei vereinbar, auch Instandhaltung
LeerstandsrisikoMeist gering bis mittelJe nach Fläche und Lage deutlich höher
BewertungsansatzMarktmiete aus WohnungsmarktMarktmiete aus Gewerbemarkt, Vertragslage gesondert

Rechtliche Fragen zu Mietverträgen beurteilen wir nicht; wir bewerten ihre wirtschaftliche Wirkung. Mehr dazu im Ratgeber Mietverträge und Wert und in den Seiten Mehrfamilienhaus und Einzelhandel.

Teilung in Wohnungs- und Teileigentum

Soll das Haus aufgeteilt werden, etwa für den Verkauf einzelner Einheiten oder bei einer Erbengemeinschaft, bewerten wir die Einheiten einzeln und vergleichen die Summe mit dem Wert des Hauses als Ganzem. Die Summe der Einzelwerte kann höher oder niedriger sein. Dabei zählen Teilungserklärung, Miteigentumsanteile und der Zustand des Gemeinschaftseigentums. Siehe Eigentumswohnung bewerten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 194 Baugesetzbuch (BauGB): Verkehrswert
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Ertragswertverfahren, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins
  • Daten der Gutachterausschüsse, soweit für das Segment veröffentlicht

Häufige Fragen

Kann man einzelne Einheiten getrennt bewerten?
Ja, wenn das Haus in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist. Sonst wird das Gebäude als Ganzes bewertet.
Wie wirkt sich ein Leerstand im Laden aus?
Wir prüfen, ob er vorübergehend oder strukturell ist, und setzen Leerstandszeiten und Wiedervermietungskosten bei der Ertragsbewertung an.
Wirkt sich der Denkmalschutz auf den Wert aus?
Ja. Auflagen können Sanierungen verteuern, steuerliche Abschreibungen können den Wert für Käufer stützen. Beides muss nachvollziehbar in das Gutachten einfließen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Mietverträge für Laden, Büro und Wohnungen, eine Mieterliste mit Flächen, Grundbuchauszug, Pläne, Angaben zu Modernisierungen und Nebenkostenabrechnungen.
Reicht ein Kurzgutachten für ein Geschäftshaus?
Für Ihre interne Orientierung ja. Für Finanzamt, Bank, Gesellschafter oder Gericht brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten.
Bewerten Sie auch Geschäftshäuser außerhalb der Innenstadt?
Ja, in ganz Bayern, vom Altstadthaus bis zum Geschäftshaus am Stadtrand.
Bewerten Sie Wohn- und Gewerbeanteil getrennt?
Wir ermitteln die Erträge getrennt nach Nutzung, weil die Märkte verschieden sind, und führen sie im Ertragswertverfahren für das Gesamtobjekt zusammen.
Ist ein Wohn- und Geschäftshaus steuerlich gewerblich?
Das ist eine steuerliche Frage, die wir nicht beantworten. Bitte klären Sie sie mit Ihrem Steuerberater.
Wird der Gewerbeanteil mit einem anderen Zins bewertet?
Der Liegenschaftszins richtet sich nach dem Gesamtobjekt und dem Anteil der gewerblichen Nutzung. Je höher der gewerbliche Anteil, desto höher ist in der Regel das Risiko, das Käufer einpreisen.
Wie bewerten Sie ein Haus, in dem der Eigentümer selbst wohnt und arbeitet?
Wir setzen für alle Flächen die marktübliche Miete an, die ein Dritter zahlen würde, und bewerten im Ertragswertverfahren. Sonderausbauten für den eigenen Betrieb prüfen wir auf Drittverwendbarkeit.
Was passiert, wenn die Ladenfläche nicht mehr als Laden vermietbar ist?
Wir prüfen alternative Nutzungen wie Büro, Praxis oder Wohnen und berücksichtigen Umbaukosten, Leerstandszeit und Genehmigungsrisiko.
Kann ich nur den Gewerbeteil bewerten lassen?
Ja, wenn er rechtlich selbstständig ist, zum Beispiel als Teileigentum. Sonst bewerten wir das Haus als Ganzes und weisen die Teile getrennt aus.

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