Was ein Wohn- und Geschäftshaus ist
Kurz gesagt: Ein Wohn- und Geschäftshaus ist ein Gebäude mit gemischter Nutzung: Im Erdgeschoss liegen Ladenflächen, Büros, Praxen oder Gastronomie, darüber Wohnungen. Solche Häuser stehen oft in Ortskernen, Fußgängerzonen und an Hauptstraßen. Für die Bewertung gilt der Grundsatz: Wohnen und Gewerbe werden getrennt betrachtet und im Ertragswert zusammengeführt, weil sie unterschiedliche Mieten, Laufzeiten und Risiken haben. Das gilt auch, wenn die Nutzung im Gebäude nur etwa zur Hälfte gewerblich ist.
Gewerbliche Einheiten bringen häufig höhere Mieten pro Quadratmeter und längere Verträge, aber auch ein höheres Risiko bei Auszug. Wohnungen sind stabiler, aber im Ertrag begrenzter. Deshalb reicht ein einfacher Faktor auf die Gesamtmiete selten aus. Mehr zur Rechenweise im Ratgeber Ertragswertverfahren.
Wie sich die Nutzungen unterscheiden
| Merkmal | Wohnungen | Gewerbeeinheiten |
|---|---|---|
| Miete | Orientiert sich an Wohnlage und Zustand | Hängt von Lage, Frequenz, Branche und Vertrag ab |
| Vertragslaufzeit | Meist unbefristet | Oft befristet mit Optionen |
| Leerstandsrisiko | Geringer, kurze Neuvermietung | Höher, Neuvermietung dauert länger |
| Ausbau bei Neuvermietung | Gering | Teils erheblich, siehe Mieterausbau |
| Betriebskosten | Umlage nach Wohnrecht | Umlage nach Mietvertrag |
| Wertsicherung | Eher selten vereinbart | Oft Index oder Staffel, siehe Wertsicherung |
Was den Wert besonders bestimmt
- Lage des Ladenlokals: Sichtbarkeit, Passantenfrequenz, Parkplätze und die Nachbarschaft zu anderen Geschäften. In kleinen Orten kann sich die Lage durch Leerstand in der Nachbarschaft stark ändern.
- Mieter im Erdgeschoss: Bonität, Branche, Restlaufzeit des Vertrags und Optionen. Siehe Mietverträge und Wert.
- Wiedervermietbarkeit: Ist die Fläche auch für andere Nutzungen geeignet? Zuschnitt, Schaufenster, Barrierefreiheit, Lager und Stellplätze zählen.
- Zustand von Fassade, Dach und Technik: Ältere Häuser im Ortskern haben oft gemischten Sanierungsstand.
- Denkmalschutz und Ensembleschutz: Sie wirken auf Umbauten und Kosten. Siehe Denkmalimmobilien.
- Wohnungen im Obergeschoss: Grundrisse, Ausstattung, Lärm durch das Erdgeschoss, Zugang.
- Stellplätze und Nebenflächen: Sie sind bei Gewerbe wie bei Wohnen wichtig.
Ein vereinfachtes Beispiel (fiktiv)
Ein Haus im Ortskern hat im Erdgeschoss ein Ladenlokal und darüber vier Wohnungen. Der Laden ist an einen Betreiber vermietet, dessen Vertrag in drei Jahren endet. Die Miete liegt etwas über dem, was für diese Lage derzeit erzielbar wäre. Das Gutachten setzt die Wohnungen mit ihrer nachhaltigen Marktmiete an und den Laden mit der erzielbaren Miete, nicht mit der aktuellen. Für den Zeitraum nach Vertragsende berücksichtigt es Leerstand und Neuvermietungskosten. Dadurch liegt der Wert unter dem Preis, den ein reiner Faktor auf die Gesamtmiete ergeben hätte. Der Eigentümer kann entscheiden, ob er mit dem Mieter verlängert oder verkauft.
Typische Anlässe
| Anlass | Warum ein Gutachten hilft | Weiterführend |
|---|---|---|
| Verkauf | Preis begründen, Käuferfragen vorwegnehmen | Gewerbeimmobilie verkaufen |
| Erbfall, Erbengemeinschaft | Wert zum Stichtag, Auszahlung der Miterben | Erbengemeinschaft |
| Kauf als Kapitalanlage | Ertrag und Risiko prüfen | Kapitalanlage und vermietete Objekte |
| Finanzierung | Wertnachweis für die Bank | Gewerbeimmobilie finanzieren |
| Übertragung in der Familie | Wertbasis für Schenkung oder Übergabe | Gutachten bei Schenkung |
| Teilung oder Auseinandersetzung | Wert der Anteile | Miteigentum und Trennung |
Typische Fehler bei der Einschätzung
- Den Faktor der Wohnungen auf das ganze Haus übertragen und die höheren Risiken im Erdgeschoss ignorieren.
- Die Miete des Ladens als dauerhaft ansehen, obwohl der Vertrag bald endet.
- Leerstandsrisiko im Ortskern unterschätzen.
- Sanierungsbedarf an Fassade und Dach nicht einplanen.
- Gemeinschaftsflächen und Zugänge falsch zuordnen.
Unterlagen für die Bewertung
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Lageplan, Pläne und Flächenaufstellung getrennt nach Wohnen und Gewerbe
- Mietverträge für Gewerbe und Wohnen mit Nachträgen, Mieterliste
- Betriebskostenabrechnungen und Nachweise zu Instandhaltung und Modernisierung
- Energieausweis, Angaben zu Heizung und Dach
- Baugenehmigung und Hinweise zu Denkmalschutz, falls vorhanden
Gewerbe im Ortskern: Wie sich die Lage verändert
In vielen Orten verändern sich Ortskerne: Der Einzelhandel verliert Flächen, andere Nutzungen kommen dazu, etwa Praxen, Dienstleister, Gastronomie oder Büros. Das wirkt auf die Mieten im Erdgeschoss. Ein Gutachter betrachtet deshalb nicht nur die Lage von heute, sondern auch, wer die Fläche künftig nutzen könnte. Zeigt die Umgebung viel Leerstand, wird das Risiko höher angesetzt. Ist die Fläche vielseitig nutzbar, wirkt das stützend. Siehe auch Einzelhandelsimmobilie bewerten und Praxisimmobilie bewerten.
Wohnungen im Obergeschoss: oft der stabile Teil
Die Wohnungen über dem Geschäft sind häufig der verlässlichere Ertrag. Sie sind gefragt, wenn Zuschnitt, Zustand und Zugang stimmen. Probleme entstehen, wenn der Zugang nur durch den Laden führt, Schallschutz fehlt oder die Ausstattung veraltet ist. Dann sinkt die erzielbare Miete. Wir beschreiben diese Punkte im Gutachten und setzen sie in die Rechnung ein.
Aufteilung in Eigentumswohnungen oder Teileigentum
Manche Eigentümer überlegen, ein solches Haus aufzuteilen: Wohnungen als Wohneigentum, Läden als Teileigentum. Der Wert des Hauses als Ganzes und die Summe der Einzelwerte sind verschiedene Fragen. Ob eine Aufteilung genehmigt wird, was sie kostet und was die Einheiten einzeln bringen, prüfen wir nur als Wertfrage. Rechtliche und steuerliche Folgen gehören zu Anwalt und Steuerberater.
Was wir nicht leisten
Wir ermitteln den Wert der Immobilie. Wir bewerten nicht den Geschäftsbetrieb des Mieters und führen keine Bauschadensuntersuchung durch. Rechtliche Fragen zu Mietverträgen und Mieterhöhung klären Anwälte. Preise nennen wir bei Gewerbeobjekten auf Anfrage.
Weiterführend: Gewerbeeinheit und Teileigentum, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Häufige Fragen
Wie wird ein Wohn- und Geschäftshaus bewertet?
Warum ist ein Wohn- und Geschäftshaus schwerer zu bewerten als ein Wohnhaus?
Zählt der Laden als Gewerbe, wenn er nur ein Drittel der Fläche ausmacht?
Was passiert bei Leerstand im Erdgeschoss?
Brauche ich ein Gutachten für den Verkauf?
Bewerten Sie auch Häuser mit Praxis oder Büro statt Laden?
Kann ich Wohnen und Gewerbe im selben Gutachten bewerten lassen?
Weiterlesen
- Gewerbeimmobilien bewerten
- Mehrfamilienhaus bewerten
- Einzelhandelsimmobilie
- Mietverträge und Wert
- Leerstand bewerten
- Ertragswertverfahren verständlich erklärt
Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
