Ladenzeile unter Arkaden mit Passanten

Gewerbemiete: Was ist ortsüblich und wie ermittelt man die Marktmiete?

Bei Wohnungen gibt es oft einen Mietspiegel. Bei Gewerbe gibt es ihn in der Regel nicht. Wer Miete festlegen, anpassen oder bewerten will, braucht eine andere Grundlage.

Foto: Dietmar Rabich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Warum es für Gewerbe keinen Mietspiegel gibt

Kurz gesagt: Gewerbeflächen sind zu unterschiedlich für eine einfache Tabelle. Büro, Laden, Lager, Halle, Praxis und Gastronomie haben jeweils eigene Märkte, und selbst innerhalb einer Nutzung entscheiden Lage, Zuschnitt, Ausstattung und Laufzeit über die Miete. Deshalb wird die Marktmiete aus Vergleichsmieten, Marktberichten und dem Objekt selbst abgeleitet. Eine kurze Begriffsklärung steht im Lexikon unter marktübliche Miete.

Welche Daten für die Marktmiete zählen

QuelleWas sie liefertGrenze
Eigene Mietverträge im ObjektTatsächlich vereinbarte MietenKann über oder unter dem Markt liegen
Vergleichsmieten ähnlicher ObjekteOrientierung für Lage und NutzungVergleichbarkeit prüfen, Daten sind oft nicht öffentlich
Marktberichte und AuswertungenSpannen nach Nutzung und RegionMeist großräumig, für Ostbayern teils dünn
GutachterausschussAuswertungen von Kauf- und Mietdaten, soweit vorhandenNicht überall in gleicher Tiefe
Angebote am MarktHinweis auf ErwartungenAngebotsmieten sind keine Abschlussmieten

Ein Gutachter wählt Vergleichsobjekte nach Nutzung, Lage, Größe, Ausstattung und Vertragslaufzeit aus und bereinigt Unterschiede. Dabei geht es um die nachhaltig erzielbare Miete, nicht um einzelne Ausreißer. Wie sie im Wert wirkt, erklärt der Ratgeber Ertragswertverfahren.

Was die Miete im Einzelnen beeinflusst

  • Lage und Sichtbarkeit: Frequenz, Erreichbarkeit, Parkplätze.
  • Fläche und Zuschnitt: Teilbarkeit, Raumhöhe, Tragfähigkeit, Tore, Anlieferung.
  • Ausstattung und Zustand: Technik, Brandschutz, Energie. Siehe Energetischer Zustand.
  • Vertragsgestaltung: Laufzeit, Optionen, Betriebskosten, Wertsicherung. Siehe Wertsicherung und Betriebskosten.
  • Zugeständnisse: Mietfreie Zeiten und Ausbauzuschüsse senken die effektive Miete. Siehe Mieterausbau und Anschlussvermietung.

Wann Eigentümer und Mieter die ortsübliche Miete brauchen

AnlassWarum die Marktmiete zählt
NeuvermietungStartmiete und Zugeständnisse festlegen
Verlängerung oder AnpassungVerhandlungsgrundlage für beide Seiten
Verkauf oder BewertungNachhaltige Miete im Ertragswert
FinanzierungBank prüft, ob die Miete marktgerecht ist
Erbfall, GesellschafterwechselWertansatz bei bestehenden Verträgen
Streit über MiethöheNeutrale Zahl als Gesprächsgrundlage, rechtliche Klärung durch Anwälte

Ein vereinfachtes Beispiel (fiktiv)

Ein Ladenlokal in einer Ortsmitte ist seit zehn Jahren zu einer unveränderten Miete vermietet. Der Mieter möchte verlängern, der Eigentümer vermutet, dass die Miete unter dem Markt liegt. Ein Mietgutachten wertet Vergleichsobjekte aus und kommt zu einer Spanne. Die bisherige Miete liegt am unteren Rand. Beide Seiten haben nun eine neutrale Zahl, auf deren Basis sie über Verlängerung und Anpassung sprechen können. Wie sie sich rechtlich einigen, regeln sie mit ihren Beratern.

Mietgutachten statt Bauchgefühl

Ein Mietgutachten für Gewerbe ermittelt die marktübliche Miete zum Stichtag, mit Begründung, Vergleichsobjekten und Annahmen. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine Mietvertragsprüfung. Es ist besonders hilfreich, wenn Eigentümer und Mieter über eine Anpassung sprechen oder eine Bank die Miete prüft.

Nutzungsarten und ihre Besonderheiten bei der Miete

NutzungWas die Miete besonders prägtWeiterführend
BüroLage, Ausstattung, Energie, FlexibilitätBürogebäude bewerten
EinzelhandelFrequenz, Sichtbarkeit, Branche, UmsatzmieteEinzelhandelsimmobilie
Lager und LogistikAnbindung, Höhe, Tore, BodenLogistikimmobilie
ProduktionKranbahnen, Anschlüsse, SpezialausbauProduktion und Industrie
PraxisBarrierefreiheit, Lage, FachausbauPraxisimmobilie
Gastronomie, HotelUmsatz, Betreiber, Küche, InventarHotel und Gastronomie

Umsatzmiete, Staffelmiete, Indexmiete

Gewerbemieten werden unterschiedlich vereinbart: als feste Miete, als Staffel mit vereinbarten Steigerungen, an einen Index gekoppelt oder als Umsatzmiete, bei der ein Teil vom Umsatz des Mieters abhängt. Für die Marktmiete zählt die Miete, die ein vergleichbarer Mieter bei vergleichbarem Vertrag zahlen würde. Begriffe dazu im Lexikon: Staffelmiete, Indexmiete, Umsatzmiete.

Vorsicht bei der Datenlage im ländlichen Raum

In Städten gibt es mehr Vergleichsdaten als in kleinen Gemeinden. In Ostbayern, in der nördlichen Oberpfalz und in Oberfranken sind Vergleichsmieten oft dünn. Dann zieht ein Gutachter Daten aus der Umgebung heran, passt sie an und nennt die Unsicherheit. Eine Spanne ist in solchen Fällen ehrlicher als eine genaue Zahl.

Was wir nicht leisten

Wir ermitteln Marktmieten, wir verhandeln keine Verträge und geben keine Rechtsauskunft zur Wirksamkeit von Klauseln. Preise nennen wir bei Gewerbeobjekten auf Anfrage.

Häufige Fragen

Gibt es einen Mietspiegel für Gewerbe?
In der Regel nicht. Die Marktmiete wird aus Vergleichsmieten, Marktdaten und den Eigenschaften des Objekts abgeleitet.
Was bedeutet marktübliche Miete bei Gewerbe?
Die Miete, die für vergleichbare Flächen nachhaltig und am Markt tatsächlich erzielt wird, ohne Sonderfälle und Ausreißer.
Ist die Angebotsmiete die Marktmiete?
Nein. Angebotsmieten zeigen Erwartungen. Abgeschlossene Verträge, oft mit Zugeständnissen, liegen häufig darunter.
Wann lohnt sich ein Mietgutachten?
Bei Neuvermietung, Verlängerung, Verkauf, Finanzierung oder wenn Eigentümer und Mieter über die Miete sprechen.
Kann ich die Miete einseitig anpassen?
Das richtet sich nach dem Mietvertrag und dem Recht. Das klärt ein Rechtsanwalt, nicht ein Sachverständiger.
Wie hängen Miete und Verkehrswert zusammen?
Die nachhaltige Miete bestimmt den Reinertrag und damit den Ertragswert. Eine zu hohe oder zu niedrige Miete verändert den Wert deutlich.
Wie stark darf die Miete vom Markt abweichen?
Das ist keine Frage der Bewertung allein. Für die Wertermittlung zählt die nachhaltig erzielbare Miete. Ob und wie eine Miete angepasst werden darf, regelt der Vertrag und das Recht.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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